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AWO Lore Agnes Haus | vertrauliche Geburt

Wanderweg zum Meer

Anonyme Beratung zur vertraulichen Geburt in Essen

Das Angebot der vertraulichen Geburt ist für Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen müssen, und die ihr zukünftiges Leben nicht gemeinsam mit ihrem Kind gestalten können. Ihnen steht nun ein erweitertes Beratungs-und Hilfsangebot zur Verfügung.

Das neue Verfahren der vertraulichen Geburt ermöglicht Ihnen trotz Anonymität eine medizinisch begleitete und sichere Geburt.

Nach der vertraulichen Geburt kehren Sie ohne Ihr Kind zurück in Ihren Alltag.

Ihr Kind wird in einer Pflegefamilie bzw. in einer Adoptionsfamilie aufwachsen. Mit 16 Jahren hat das Kind die Chance zu erfahren, woher es kommt, ein wichtiger Baustein in der Identitätsentwicklung eines Menschen.

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher“ sowie die Website www.geburt-vertraulich.de sind wichtige Anlaufstellen für Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten.

  • Während unserer Öffnungszeiten vereinbaren Sie  einen Termin mit uns.
  • Schon jetzt können Sie sich unter einem Phantasienamen anmelden.
  • Sie sollten den Termin mit uns vor der Geburt vereinbaren.
  • Wir haben Schweigepflicht.
  • Unter Ihrem Phantasienamen (Pseudonym) werden alle weiteren Schritte unternommen und Unterlagen gesammelt.
  • Wir melden Sie unter Ihrem Pseudonym in der Klinik oder bei der Hebamme Ihrer Wahl zur Geburt an.
  • Wenn Sie sich direkt in die Klinik zur Geburt begeben, dann geben Sie bitte unter keinen Umständen ihren Namen an oder ihre Krankenkassekarte ab.
  • Wir fertigen mit Ihnen gemeinsam ein Schreiben an („Herkunftsnachweis“), in dem Ihr  wirklicher Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Anschrift  stehen.
  • Der Herkunftsnachweis wird in einem Bundesamt sorgfältig und verschlossen aufbewahrt.
  • Das von Ihnen geborene Kind wird nach der Geburt in eine Pflegefamilie gegeben und nach einiger Zeit adoptiert.
  • In der ersten Zeit nach der Geburt können Sie Ihre Entscheidung, das Kind abzugeben, noch ändern.
  • Wenn das Kind 16 Jahre alt ist, darf es den Umschlag mit dem „Herkunftsnachweis“ öffnen, um den richtigen Namen seiner Mutter zu erfahren. Wenn es für Sie dringende Gründe gibt, das zu verhindern, können Sie sich 15 Jahre nach der Geburt an uns oder eine andere Beratungsstelle wenden.