Was sind die Beratungsziele?
Ganz allgemein gesprochen ist das Ziel von Beratung die persönliche Auseinandersetzung, mit der bestehenden Konfliktsituation:
rational als auch emotional und auf der Grundlage der eigenen Werte .
Nach Erstellung eines pathologischen Befundes beim Ungeborenen bedeutet dies immer für die Schwangere die Verabschiedung von der Hoffnung auf die Geburt eines gesunden Kindes.
Gleichzeitig folgt daraus die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des erhobenen Befundes auf das Leben des betroffenen Kindes und damit auch auf das Leben der Mutter des betroffenen Kindes, sowohl auf ganz praktischer Ebene als auch auf emotionaler Ebene.
Bei einer Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs bedeutet das für die Frau Verantwortung für den Tod des eigenen ungeborenen Kindes.
Und sie trägt diese Verantwortung ihr ganzes weiteres Leben.
So müssen die Ziele von psychosozialer Beratung nach unserem Verständnis sein:
- Auseinandersetzung mit den persönlichen Werten
- sich einlassen auf die Mutter/Kind-Beziehung
- Bewusstwerden der eigenen Haltung
- partiell Übernahme von Verantwortung für die Entscheidung selbst
und für spätere Konsequenzen