medizinische Indikation
Auszug aus dem Gesetz nach Paragraph 218a, Abs. 2, Strafgesetzbuch:
Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn:
"....der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann."
Schwierigkeiten der Erstellung einer medizinischen Indikation
Beurteilung
- der schwerwiegenden Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren im Moment und in der Zukunft durch die Geburt dieses Ungeborenen
unter Berücksichtigung
- der Haltung der Schwangeren
- der eigenen ethischen Grundhaltung ( des Arztes)
- von gesellschaftlichen Strömungen (nur ein Kind, dieses aber perfekt)
- von volkswirtschaftlichen Gründen (Kind mit Behinderung kostet die Solidargemeinschaft mehr)
- von haftungsrechtlichen Beweggründen
Die Aufgabe lautet also:
Gewichtung von
Belastung des Lebens der Schwangeren durch Geburt des behinderten Kindes
versus
Wert des ungeborenen Lebens